Allgemeines:
Nach den beiden Regelwerken für Schutz- und Betoninstandsetzungs-, Betonerhaltungs- bzw. Betonsanierungsarbeiten, der „Instandsetzungs-Richtlinie“ des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) und der „ZTV-ING“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), sind die Arbeiten vom ausführenden Unternehmen (Eigenüberwachung) zu überprüfen. Diese Eigenüberwachung ist durch eine zugelassene Überwachungsstelle (Fremdüberwachung) zu kontrollieren und zu beurteilen.
Für die Fremdüberwachung (Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle) kommen nur Überwachungsstellen in Frage, die eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), bei Arbeiten entsprechend der Instandsetzungs-Richtlinie, und des BMVBS, bei Arbeiten entsprechend ZTV-ING, vorweisen können.
Die „Prüf- und Überwachungsstelle der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V.“ ist für die Fremdüberwachung nach beiden Regelwerken zugelassen.
Die Kennziffer der Prüf- und Überwachungsstelle der Bundesgütegemeinschaft ib beim DIBt lautet: BER16.
Neben den Betoninstandsetzungsarbeiten werden auch Verstärkungsarbeiten mit Stahl- und Kohlefaserlamellen (CFK-Lamellen), entsprechend den Vorgaben der Zulassungen des DIBt, überwacht.
Aufgaben der Prüf- und Überwachungsstelle:
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Organigramm 1
Organigramm 2
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