Gültig ab 01.06.2022
Für ausführende Betriebe
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Vorgang |
Gebühr |
1. |
Regelprüfungen und Sonderprüfungen für Mitglieder, je Prüfung |
560,00 € |
2. |
Regelprüfung Kleinstmaßnahme für Mitglieder |
350,00 € |
3. |
Erst-/Eignungsprüfung eines Mitgliedes |
560,00 € |
4. |
Erst-/Eignungsprüfung eines Mitgliedes (bei gleichzeitig durchgeführter Regelprüfung) |
240,00 € |
5. |
Erstprüfung pro Jahr für Nichtmitglieder |
1.200,00 € |
6. |
Regelprüfungen und Sonderprüfungen für Nichtmitglieder, je Prüfung |
770,00 € |
Zusatzkosten bei Erfordernis:
7. |
Zusätzliche Aufwendungen nach erfolgter Prüfung durch den Fremdüberwacher durch Nachforderungen fehlender Unterlagen des Unternehmens durch die P+Ü-Stelle zur Beurteilung des
Überwachungsberichtes, je Vorgang |
80,00 € |
8. |
Stornierung einer Anzeige von Baumaßnahmen seitens des Unternehmens innerhalb von 6
Monaten nach Eingang der Baustellenmeldung |
70,00 € |
9. |
Stornierung einer Anzeige von Baumaßnahmen seitens des Unternehmens nach mehr als 6
Monaten nach Eingang der Baustellenmeldung bzw. bei fehlender Reaktion des Unternehmens
auf Nachfragen des Fremdüberwachers, je Vorgang |
140,00 € |
10. |
Aufwand für Mahnverfahren wegen Nichtzahlung der Überwachungsgebühren durch das Un
ternehmen, je Vorgang |
100,00 € |
Die angegebenen Netto-Beträge erhöhen sich um die gesetzliche MwSt. von derzeit 19 %. Alle Gebühren gelten nur für Überwachungen in Deutschland. Überwachungen im Ausland sind gesondert zu vereinbaren.
Die Beträge beinhalten die Fahrtkosten einer einfachen Strecke bis 50 km Entfernung. Fahrt- und Reisekosten darüber
hinaus werden für die einfache Strecke mit 1,20 €/Entfernungskilometer berechnet.
Erstgeprüfte Nichtmitglieder, die innerhalb eines Jahres ab Vertragsbeginn, nachträglich Mitglied einer Landesgütegemeinschaft werden, erhalten auf Antrag 1.200,00 € (Betrag der Erstprüfung) von der Prüf- und Überwachungsstelle rück-
vergütet.
Festlegungen zu den Überwachungen und Prüfungen:
Weitere Regelprüfungen sind bei länger laufenden Baumaßnahmen alle halbe Jahre nach der 1. Regelprüfung durchzuführen (auch bei witterungsbedingter Verzögerung, z. B. Winterzeit). Die erste Prüfung (Regelprüfung) ist während des
Beginns des Betonersatzeinbaues vorzusehen.
Sonderprüfungen sind nur erforderlich, wenn die Instandsetzungsleistungen wesentlich von den Festlegungen der Instandsetzungs-Richtlinie bzw. den Güte- und Prüfbestimmungen abweichen.
Bei Kleinstmaßnahmen (d. h. < 50 m² Bauwerksfläche bzw. < 20 m Rissverfüllung) kann eine Aktenprüfung, bei vollständig
zugesandten Unterlagen an den Fremdüberwacher, erfolgen.
Berlin, 1. Juni 2022
Bankverbindung: Postbank Berlin, BLZ 100 100 10, Konto-Nr.: 67 65 32 109, IBAN: DE37 1001 0010 0676 5321 09, BIC: PBNKDEFF
Steuernummer 27/661/55 396
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